Medizinische Praxis­assistentin

Medizinische Praxisassistentinnen übernehmen eine Vielzahl von Funktionen in Arztpraxen.
Sie betreuen Patient/innen, organisieren und verwalten die Administration, führen Labor- und Röntgenuntersuchungen durch und assistieren dem Arzt bei Eingriffen.  

Weitere Informationen finden Sie unter www.mpaschweiz.ch

Link zum betrieblichen Bildungsplan MPA (PDF) zur BiVo 2019

Korrektur-
faktoren

Korrekturfaktoren Ferien + Wochenstunden
Basis: 100% = 42 Stunden/Woche

Ferienwochen Wochenstunden
42 41 40 39 38 37 36 35 34 33 32 31 30
4 1.00 0.98 0.95 0.93 0.90 0.88 0.86 0.83 0.81 0.79 0.76 0.74 0.71
5 0.98 0.96 0.93 0.91 0.89 0.86 0.84 0.82 0.79 0.77 0.75 0.72 0.70
6 0.96 0.94 0.91 0.89 0.87 0.84 0.82 0.80 0.78 0.75 0.73 0.71 0.68
7 0.94 0.92 0.89 0.87 0.85 0.83 0.80 0.78 0.76 0.74 0.71 0.69 0.67
8 0.92 0.89 0.87 0.85 0.83 0.81 0.79 0.76 0.74 0.72 0.70 0.68 0.65
9 0.90 0.87 0.85 0.83 0.81 0.79 0.77 0.75 0.73 0.70 0.68 0.66 0.64
10 0.88 0.85 0.83 0.81 0.79 0.77 0.75 0.73 0.71 0.69 0.67 0.65 0.63
11 0.85 0.83 0.81 0.79 0.77 0.75 0.73 0.71 0.69 0.67 0.65 0.63 0.61
12 0.83 0.81 0.79 0.77 0.75 0.73 0.71 0.69 0.67 0.65 0.63 0.62 0.60

Lehrlings-
löhne MPA

Die Lernenden erhalten vom Betrieb einen Monatslohn. Die Höhe der Entschädigung wird im Lehrvertrag definiert. Richtwerte für die 3 Lehrjahre sind wie folgt:

  1. Lehrjahr, CHF 650.-
  2. Lehrjahr, CHF 850.-
  3. Lehrjahr, CHF 1250.-

Die Kosten für den Schulbesuch übernimmt der Kanton. Für die Lehrbetriebe bzw. ihre Mitglieder übernehmen die regionalen Ärztegesellschaften die Kosten für die Lehrmittel, die überbetrieblichen Kurse und die Prüfungs-Expertenhonorare.

MPA Lohn-
empfehlungen BL/BS für 2025

Die Lohnempfehlungen basieren auf 100%-Arbeitsbedingungen von 42 Wochenstunden und 4 Wochen Ferien/Jahr (MPA unter 20 und über 50 Jahre: 5 Wochen). Bei vertraglich zugesichertem Ferienplus sowie bei verminderter Wochenarbeitszeit ist zur Bemessung des Lohnes die Korrekturfaktoren-Tabelle zu konsultieren und anzuwenden. 

Die Lohnempfehlungen setzen das Fähigkeitszeugnis MPA sowie Berufserfahrung als MPA voraus. Wir empfehlen, die jährlichen Lohnverhandlungen gestützt auf ein Qualifikationsgespräch mit der MPA zu führen. Als Unterstützung für die Qualifikationsgespräche kann das Qualifikationsformular auf der FMH Homepage unter dem Link → Medizinische Praxisassistentinnen → Unterlagen zum Ausdrucken → MitarbeiterInnengespräch dienen.

Der 13. Monatslohn ist obligatorisch auszurichten. Es wird empfohlen, den automatischen Teuerungsausgleich vertraglich festzulegen, und ist er vertraglich festgelegt, so muss er auch ausgerichtet werden. Die Teuerung (Veränderung LIKP zum Vorjahresmonat) stellt sich wie folgt:
September 2024 +0.8% und Oktober 2024 +0.6%.

Als Einstiegslohn nach abgeschlossener Ausbildung EFZ wird eine Bandbreite von CHF 4‘500.00 - CHF 4‘800.00 empfohlen.

Mit zunehmender Berufserfahrung, insbesondere bei langjähriger Tätigkeit im gleichen Betrieb, können sich Lohnsteigerungen bis ca. CHF 7‘000.00 ergeben.

Folgende Zulagen empfehlen wir ergänzend:

– bei Betreuung einer/eines MPA in Ausbildung: zusätzlich CHF 300.--/Monat
– bei abgeschlossener Weiterbildung in erweiterten konventionellen Radiologie-Aufnahmetechniken (falls diese Untersuchungen in der Praxis durchgeführt werden): CHF 200.--/Monat
– bei abgeschlossener Ausbildung und Einsatz als Praxiskoordinatorin: ca. CHF 500.--/Monat. 

Aufgrund individueller Vereinbarungen - unter Berücksichtigung von konkretem Arbeitsbereich, Erfahrung, Qualifikation durch Weiterbildung, Position im Team etc. - sind Abweichungen von den obigen Richt-Ansätzen durchaus möglich.

Arbeits­vertrag

Die aktuellen Verträge finden Sie unter www.fmh.ch

Stellen­portal

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